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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Dillingen e.V. findest du hier .

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Hier findet ihr die aktuelle Jugendordnung der DLRG Jugend Dillingen.

Jugendordnung der DLRG-Jugend KV Dillingen e.V.

Hier können alle Mitglieder nachlesen, was in unserer aktuellen Jugendordnung enthalten ist und an welche Vorgaben sich der Jugendvorstand halten sollte. Für Fragen und Bemerkungen dazu, kann gernen Kontakt mit der Jugend aufgenommen werden.

 

Die Kreisverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im § 7 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft – Kreisverband Dillingen e.V.

 

§ 1 Name/Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Kreisverband Dillingen e.V. bis einschließlich 26 Jahre und die von ihnen, unabhängig vom Alter, gewählten Vertreter und benannten Mitarbeiter bilden die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Kreisverband Dillingen e. V. (DLRG-Jugend Dillingen).

 

§ 2 Ziele und Inhalte

Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom Leitbild der DLRG-Jugend bestimmt.

 

§ 3 Selbständigkeit

Die DLRG-Jugend Dillingen arbeitet selbständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.

 

§ 4 Wahl- und Stimmrecht

  1. In der DLRG-Jugend Dillingen besitzen die Mitglieder im Alter von 8 bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten Vertreter und Mitarbeiter das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und abzustimmen. Das Recht, gewählt zu werden, beginnt mit 14 Jahren (passives Wahlrecht). Der Vorsitzende und der Schatzmeister müssen am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein.
  2. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme; ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
  3. Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen, eine Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich.
  4. Als beschlossen gelten Anträge, die mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt.
  5. Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Wahlen sind Enthaltungen nicht möglich. Ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  6. Hauptberufliche Mitarbeiter besitzen in der DLRG-Jugend Dillingen kein passives Wahl-recht. Ausnahmen regelt der Bezirksjugendtag der DLRG-Jugend Schwaben

§ 5 Organe

Organe der DLRG-Jugend auf Kreisverbandsebene sind:

a) Kreisverbandsjugendtag (Jugendmitgliederversammlung)

b) Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen*

 

* hiermit ist kein Vorstand im Sinne des BGB gemeint.

Die Organe der DLRG-Jugend Dillingen tagen grundsätzlich verbandsöffentlich.

Näheres regelt die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend Dillingen.

 

§ 6 Kreis-/Ortsverbandsjugendtag

  1. Der Kreisverbandsjugendtag ist das höchste Organ der DLRG-Jugend im Kreisverband. Ihm obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen. Er bestimmt auf Grundlage des Leitbildes die Aufgaben der DLRG-Jugend.

 

  1. Er setzt sich zusammen aus:

- mit Stimmrecht -

  1. Den Mitgliedern des Kreisverbandes im Alter von 8 - 26 Jahre,
  2. den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen
  3. den Vertretern des Kreisverbandes entsprechend der Anzahl der Vertreter der DLRG-Jugend im Kreisverbandsvorstand

- ohne Stimmrecht -

  1. Den weiteren Mitgliedern Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen,
  2. den weiteren Mitgliedern des Kreisverbandes.

 

  1. Der Kreisverbandsjugendtag findet jährlich statt.

Die Einladung hat für die Kreisverbandsjugendtage mit Neuwahlen (alle 3 Jahre) muss in Textform mindestens 4 Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, zu erfolgen.

Anträge zum Kreisverbandsjugendtag müssen in Textform gestellt und bis spätestens drei Wochen vor der Tagung beim Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen eingegangen sein.

 

Die Einladung für die Kreisverbandsjugendtage ohne Wahlmuss in Textform mindestens 4 Wochen, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, erfolgen. Zusätzlich kann die Einladung jederzeit per Infoschreiben und neuen Medien verteilt werden.

Der Kreisverbandsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

  1. Die Aufgaben des Kreisverbandsjugendtages sind:
  1. Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend,
  2. Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen,
  3. Einsetzen von Kommissionen, Berufung der Mitglieder und Entgegennahme ihrer Arbeits- bzw. Abschlussberichte,
  4. Entgegennahme der Arbeits- und Kassenberichte des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen und der Prüfungsberichte der Revisoren,
  5. Beschlussfassung über den jährlich vom Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen vorzulegenden Haushaltsplan der DLRG-Jugend Dillingen,
  6. Entlastung des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen,
  7. Entlastung des Schatzmeisters für das vergangene Haushaltsjahr,
  8. Wahl des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen,
  9. Die DLRG-Jugend Dillingen wählt keine eigenen Revisoren. Es werden die Revisoren des Kreisverband Dillingen übernommen, die auf der letzten Kreisverbandsversammlung gewählt wurden. Die Jugendkasse muss von mindestens zwei Revisoren geprüft werden.
  10. Wahl der Delegierten zum Bezirksjugendtag,
  11. Beschlussfassung über Anträge,
  12. Änderungen der Jugendordnung der DLRG-Jugend Dillingen,
  13. Beschlussfassung über Anträge an die Kreisverbandsversammlung. Die Vertretung der Anträge wird auf der Kreisverbandsversammlung umfassend durch den Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen wahrgenommen, sofern der Kreisverbandsjugendtag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

 

  1. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandsjugendtages muss ein außerordentlicher Kreisverbandsjugendtag innerhalb von zwei Monaten stattfinden

 

  1. Der Kreisverbandsjugendtag kann einzelnen gewählten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen dadurch das Misstrauen aussprechen, dass er mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen einen Nachfolger wählt.

 

Der Abgewählte wird für seine Amtszeit bei dem nächsten Kreis-verbandsjugendtag entlastet. Ein Antrag auf Misstrauensvotum kann von jedem stimmberechtigten Mitglied des Kreisverbandsjugendtages gestellt werden und ist fristgerecht zu den Antragsfristen schriftlich mit Nennung des Kandidierenden zu stellen.

 

§ 7 Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen

  1. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen ist das Planungs- und Ausführungsgremium der DLRG-Jugend. Er ist für die Abwicklung der laufenden Aufgaben der DLRG-Jugend nach der Jugendordnung und den Beschlüssen des Kreisverbandsjugendtages verantwortlich. Er wahrt ferner die Interessen der DLRG-Jugend Dillingen zwischen den Sitzungen des Kreisverbandsjugendtages. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen wird alle drei Jahre gewählt.

 

  1. Die Einladung zur Vorstandssitzung der DLRG-Jugend Dillingen erfolgt eine Woche vorher durch den Vorsitzenden der DLRG-Jugend Dillingen. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend ist.

 

  1. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

 

  1. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen führt die Geschäfte im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes.

 

  1. Auf schriftlichen Antrag von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen muss eine außerordentliche Sitzung des Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen innerhalb von drei Wochen stattfinden.

 

  1. Er setzt sich zusammen aus:

- mit Stimmrecht –

  1. dem Vorsitzenden,
  2. mindestens zwei, bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden,
  3. dem Schatzmeister, falls ein stellvertretender Schatzmeister gewählt wurde, übernimmt dieser im Vertretungsfall das Stimmrecht.
  4. der Vertretung des Kreisverbandes entsprechend der Anzahl der Vertreter der DLRG-Jugend im Kreisverbandsvorstand,

 

- ohne Stimmrecht -

  1. den vom Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen berufenen Referenten,
  2. den vom Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen bestellten Leitern der eingesetzten Arbeits- und Projektgruppen.

 

  1. Der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgabenverteilung auf die Mitglieder des Vorstandes und auf Projekt- und Arbeitsgruppen orientiert sich an folgenden Bereichen:
  1. Vertretung zum Kreisvorstand und nach außen
  2. Strukturfragen
  3. Innenvertretung, Koordinierung
  4. Wirtschaft und Finanzen
  5. Fahrten, Lager und internationale Begegnungen
  6. Öffentlichkeitsarbeit
  7. Jugendbildung
  8. Kindergruppenarbeit
  9. Ökologie und Umweltfragen
  10. Schwimmen, Retten und Sport

 

 (8) Zur Bewältigung seiner Aufgaben kann der Vorstand der DLRG-Jugend Dillingen Referenten sowie Arbeits- und Projektgruppen einsetzen. Die Amtszeit der Mitglieder endet spätestens mit der Neuwahl eines neuen Vorstandes der DLRG-Jugend Dillingen.

 

§ 8 Geschäftsordnung

Die DLRG-Jugend gibt sich zur Durchführung von Sitzungen und Tagungen eine Geschäfts-ordnung, die vom Kreisverbandsjugendtag verabschiedet wird. Im Übrigen gilt die Geschäfts-ordnung der DLRG im Kreisverband Dillingen sinngemäß.

 

§ 9 Landes- und OV/KV-Jugendordnungen

Die Jugendordnungen der Kreis- und Ortsverbände müssen im Einklang mit der Landesjugendordnung stehen; daher bedürfen sie der Zustimmung des Landesjugendrates. Bestehende Satzungsbestimmungen in den Kreis-/Ortsverbänden bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 Änderung der Jugendordnung der DLRG-Jugend Dillingen

Die Änderung der Jugendordnung der DLRG-Jugend Dillingen kann nur vom Kreisverbandsjugendtag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sie bedarf der Bestätigung durch die Kreisverbandsversammlung.

Die Jugendordnung der DLRG-Jugend Dillingen ist vom Kreisverbandsjugendtag am 16.03.2019 in Lauingen beschlossen worden.

 

Die Kreisverbandsversammlung der DLRG bestätigt diese Fassung der Jugendordnung der DLRG-Jugend Dillingen am 29.03.2019 in Lauingen.

Diese Jugendordnung ist in Anlehnung an die Jugendordnung der DLRG-Jugend Schwaben

Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Kreisverbandsjugendordnung ihre Gültigkeit

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